Nutzungsvereinbarung zum Scientific Use File des ZEFIR und der Bertelsmann Stiftung zum Wegweiser Kommune

Gültig ab 01.05.2023

Die die Verwendung des Scientific Use Files des ZEFIR und der Bertelsmann Stiftung reglementierende Nutzungsvereinbarung ist als ein PDF-Dokument downloadbar.

Für weitere Informationen und bei Nachfragen stehen Ihnen Frau Eva Jäger und Herr Dr. Raimund Pahs (Tel.: 0234 32 28057; E-Mail) zur Verfügung.


Haftung

Weder die Rohdatengeber (Statistische Ämter der Länder, Bundesagentur für Arbeit, Ausländerzentralregister) noch die Bertelsmann Stiftung oder das Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR) tragen Verantwortung für die Analyse oder Interpretation der bereitgestellten Daten durch die Nutzer/Innen des Scientific Use File.


Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen

Die zur Verfügung gestellten Datensätze sind ausschließlich für nicht-kommerzielle wissenschaftliche Auswertungen in akademischer Forschung und Lehre zu nutzen.
Institute oder Personen außerhalb der akademischen Forschung und Lehre können eine Bereitstellung schriftlich bei der Bertelsmann Stiftung (E-Mail-Formular) beantragen.


Berechtigte Verwendung

Die bereitzustellenden Daten und Dokumente sind für die akademische Forschung und Lehre freigegeben:

  • Wissenschaftliche Forschung (inkl. Promotion)
  • In einer Lehrveranstaltung als Dozent/in
  • Im Rahmen des Studiums
  • Für eine Abschlussarbeit des Studiums (z.B. Bachelor, Master, Diplom)


Bezug des Scientific Use File

Für den Bezug der Daten muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, in das für eine Verwendung erforderliche Angaben eingetragen werden. Die hierbei erhobenen Informationen zu den Nutzern/Innen werden in keiner Form an Dritte weitergereicht und ausschließlich zum Zweck der internen Dokumentation der Datenbanknutzung beim ZEFIR verwendet.
Der SUF wird nur für den im Online-Formular angegebenen Verwendungszweck zur Verfügung gestellt. Die Dauer der Nutzungsberechtigung beläuft sich auf ein Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt des Versands der Daten durch das ZEFIR. Für eine über den Zeitraum eines Jahres hinausreichende Nutzung oder eine weitere Verwendung des SUF in einem weiteren Verwendungszusammenhang muss die Nutzungsvereinbarung erneut ausgeführt werden.
Eine Weitergabe des Datenmaterials an Dritte ist nicht gestattet. Dies bedeutet, dass bei der Verwendung der gelieferten Daten in einem Projekt durch mehrere Bearbeiter/Innen auch jede/r dieser Datennutzer/Innen eine Registrierung durchführen muss.


Beendigung der Datennutzung

Damit die bereitgestellten Daten nicht über den in der Nutzungsvereinbarung genannten Verwendungszweck und -zeitraum hinaus missbräuchlich weitergenutzt werden können, verpflichtet sich die/der Datennutzer/In, die bereitgestellten Daten nach Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit zu löschen und ggf. Datenträger, die zur Sicherung der bezogenen Daten genutzt wurden, zu vernichten.
Sofern eine weitere Verwendung beabsichtigt wird, verpflichtet sich die/der Benutzer/In, eine neue Benutzungserlaubnis zu beantragen.


Zitierpflicht

Die/der Verwender/In der zur Verfügung gestellten Daten ist verpflichtet, die genutzten Datensätze den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechend zu zitieren.


Zitierweise

Zentrum für Interdisziplinäre Regionalforschung und Bertelsmann Stiftung (Hg.) (2023): WK-Scientific Use File 2021, Jg. 2006 - 2021.

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